Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Dienstleistung Energiekostenoptimierung

1. Allgemeine Bestimmungen

Anbieter
WECHSELSTROM ist die Geschäftsbezeichnung der Tronnier & Voß GbR (im Folgenden „WECHSELSTROM“ genannt), Am Plattenbusch 2, 51381 Leverkusen, Tel: 02171/7768990, E-Mail: info@wechselstrom.eu. Die Tronnier & Voß GbR ist inhabergeführt durch die Gesellschafter Markus Tronnier und Martin Voß.

Vertragsgegenstand
WECHSELSTROM ist ein Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen in der Energiewirtschaft. WECHSELSTROM bietet Strom- und Gasverbrauchern (im Folgenden „Kunde“ genannt) an, bestehende Energielieferverträge zwischen Lieferanten und dem Kunden aufzukündigen, um diese durch geeignetere Verträge (s. 3.f Auswahlkriterien) zu ersetzen. WECHSELSTROM tritt dabei lediglich als Vermittler auf. Die Energielieferverträge bestehen stets zwischen dem Lieferanten und dem Kunden.

Geltungsbereich
Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen WECHSELSTROM und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.

Angebot nur für Nutzer in Deutschland
WECHSELSTROM richtet sich an Personen und Unternehmen im deutschen Raum, d.h. mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland.

Nutzungsbedingungen
Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die von WECHSELSTROM kostenfrei angebotenen Leistungen. Jeder Verstoß gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jede missbräuchliche Nutzung von Angeboten von WECHSELSTROM berechtigt WECHSELSTROM, dem Kunden das Nutzungsrecht an den von WECHSELSTROM kostenfrei auf der Website angebotenen Leistungen ohne vorherige Mitteilung zu entziehen.

2. Angebotsanforderung und Vertragsschluss

  1.  Angebotsanforderung
    Auf Anfrage des Kunden (per Post / E-Mail / Telefon / Fax / Kontaktformular auf www.wechselstrom.eu) stellt WECHSELSTROM eine unverbindliche Angebotsanfrage an geeignete Lieferanten und stellt dem Kunden ein Angebot zur Verfügung (s. 3.f Auswahlkriterien). Sollte in der Folge der Angebotserstellung der Kunde WECHSELSTROM mit der in (1.b Vertragsgegenstand sowie 3. Leistungsbeschreibung) vorgestellten Dienstleistung beauftragen (s. auch 2.b Vertragsschluss), wird an dieser Stelle ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Konditionen des von WECHSELSTROM im Auftrag und Namen des Kunden abgeschlossenen Energieliefervertrags nicht mit denen aus dem vorher zur Verfügung gestellten Angebot übereinstimmen müssen. Beispielsweise können sich die von den Lieferanten angebotenen Tarife zwischenzeitlich geändert haben, oder der gewünschte Lieferant verweigert den Vertragsschluss mit dem Kunden. Die Anfrage des Kunden kann von WECHSELSTROM ohne Angabe von Gründen abgelehnt werden.
  2. Vertragsschluss
    Der Kunde kann durch Zusendung der inhaltlich unveränderten und unterzeichneten Vollmacht per E-Mail, Fax oder Post WECHSELSTROM mit der Ausübung der angebotenen Dienstleistung beauftragen. Mit dem Zugang der Auftragsbestätigung von WECHSELSTROM an den Kunden gilt der Vertrag als geschlossen.

 3. Leistungsbeschreibung

  1. Allgemein
    Die von WECHSELSTROM angebotene Dienstleistung besteht aus der mindestens jährlichen Überprüfung von bestehenden Energielieferverträgen sowie gegebenenfalls den Kündigungen von bestehenden Energielieferverträgen des Kunden und den Abschlüssen von neuen Energielieferverträgen im Sinne und im Namen des Kunden. Dabei besteht die Leistungspflicht von WECHSELSTROM darin, durch die Dienstleistung eine Kostenersparnis im Vergleich zur Fortführung des laufenden Energieliefervertrags zu erzielen. Sollten keine expliziten Kundenwünsche bezüglich Lieferanten oder Tarifen vorliegen, entscheidet WECHSELSTROM unter Berücksichtigung der in (3.f Auswahlkriterien) aufgeführten Auswahlkriterien, welche Lieferanten und Tarife in die Prüfung einbezogen werden. WECHSELSTROM ist berechtigt, Vertragsdaten des Kunden bei Lieferanten abzufragen. Dazu gehören beispielsweise Vertragslaufzeiten, Konditionen, Jahresverbrauchsdaten und Rechnungen.
    WECHSELSTROM ist berechtigt, Stammdaten des Kunden bei dem der Lieferstelle zugehörigen Netzbetreiber abzufragen. Dazu gehören beispielsweise Zählernummern, Zählerstände, geschätzte Jahresverbräuche und zugeordnete Lieferanten.
    WECHSELSTROM ist berechtigt, Untervollmachten an Lieferanten zu erteilen. Dies dient dem Zweck des reibungslosen Vertragsschlusses zwischen dem Kunden und dem Lieferanten. Beispielsweise wird der Lieferant in der Regel ein Lastschriftmandat des Kunden zum Lastschrifteinzug der Abschlagszahlungen benötigen. Dieses kann dann durch WECHSELSTROM erteilt werden.
  2. Leistungserbringung durch Dritte
    WECHSELSTROM ist berechtigt, jegliche Teile des Vertrags durch Dritte erfüllen zu lassen.

Leistungseinschränkung
Im deutschen Energiesektor gibt es eine Vielzahl an Strom- und Gaslieferanten mit diversen Tarifen, die sich regelmäßig verändern. WECHSELSTROM versichert nicht, dass der neue Energieliefervertrag der für den Kunden beste, auf dem Markt abschließbare Vertrag ist.

Höhere Gewalt
Risiken, die durch Leistungseinschränkungen aufgrund von höherer Gewalt (bspw. Streiks und Naturkatastrophen, gerichtliche oder behördliche Anordnungen) entstehen, werden nicht durch WECHSELSTROM übernommen, sondern verbleiben beim Kunden.

Rechnungsbegleichung
Rechnungen von WECHSELSTROM sollen vorzugsweise über die SEPA-Lastschrift beglichen werden. Dazu erteilt der Kunde WECHSELSTROM ein SEPA-Basis-Mandat oder ein SEPA-Firmen-Mandat. Der Kunde hat für die notwendige Deckung des Kontos zum Zeitpunkt des Lastschrifteinzugs zu sorgen. WECHSELSTROM behält sich vor, Kosten, die aufgrund von Rückbuchung oder Nichteinlösung der Lastschrift entstehen, dem Kunden in Rechnung zu stellen, solange WECHSELSTROM nicht für die Kosten verantwortlich ist.

Auswahlkriterien
Sollte der Kunde keine Wünsche bezüglich des Tarifs oder des Lieferanten geäußert haben, wird WECHSELSTROM den günstigsten der von WECHSELSTROM berücksichtigten Tarife wählen. Dem Kunden werden ausschließlich Tarife angeboten, die

keine Vorkasse erfordern

in der Regel keine Vertragsbindung von über 12 Monaten erfordern

kein „Paket“ darstellen. Ein Paket-Tarif enthält eine feste Menge Strom von X kWh. Ist der tatsächliche Verbrauch geringer als X kWh, muss dennoch der volle Paketpreis gezahlt werden. Ist der tatsächliche Verbrauch höher als X kWh, müssen in der Regel hohe Aufschläge für den Mehrverbrauch bezahlt werden. Ein Paket-Tarif ist nur bei einer guten Vorhersage über die Höhe des Stromverbrauchs günstig.

4. Datenschutz

WECHSELSTROM erhebt, verarbeitet, speichert und übermittelt Daten ausschließlich in dem Umfang, der für die o.g. Leistungserbringung erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzvereinbarung.

5. Provision

  1. Provisionshöhe
    WECHSELSTROM erhält je gewechseltem Energieliefervertrag (bei Verträgen über die Belieferung mehrerer Abnahmestellen: je Abnahmestelle) eine erfolgsabhängige Provision von 30% der zu erwartenden Ersparnis. WECHSELSTROM behält sich vor, Kunden ein anderes Abrechnungsmodell zu unterbreiten (12 Euro Grundpreis je Quartal), sofern die aktuelle Marktlage ein regelmäßiges Wechseln des Energievertrags nicht möglich macht. Kunden haben in diesem Fall ein Sonderkündigungsrecht zum Zeitpunkt der Einführung des neuen Abrechnungsmodells.
  2. Die zu erwartende Ersparnis berechnet sich als Differenz zwischen den prognostizierten Gesamtkosten des neuen Liefervertrags für einen Lieferzeitraum von einem Jahr und den prognostizierten Gesamtkosten, die bei Fortführung des bestehenden Liefervertrags im selben Zeitraum entstehen würden. Grundlage für die prognostizierten Gesamtkosten bildet jeweils der geschätzte Jahresverbrauch Strom / Gas (s. 5c und 5d Ermittlung des geschätzten Jahresverbrauchs) und der jeweils erwartete Grund- und Arbeitspreis (s. 5e und 5f Ermittlung des erwarteten Grund- und Arbeitspreises). Etwaige Neukundenboni- oder Rabatte werden bei der Berechnung der prognostizierten Gesamtkosten der Lieferverträge mit einbezogen. Etwaige Wechsel- oder Werbeprovisionen, die von Lieferanten an Vermittler gezahlt werden, stehen nur WECHSELSTROM zu.
  3. Ermittlung des geschätzten Jahresverbrauchs aus Kundenangaben:

    Den geschätzten Jahresverbrauch wird WECHSELSTROM in der Regel der letzten Jahresrechnung des Strom- bzw. Gaslieferanten entnehmen, wenn der Kunde diese Jahresrechnung an WECHSELSTROM übermittelt. Ansonsten wird der geschätzte Jahresverbrauch vom Kunden genannt. Ist dieser dem Kunden nicht bekannt, wird über die Anzahl der im Haushalt lebenden Personen (Strom) bzw. die Wohnfläche (Gas) ein durchschnittlicher Verbrauch ermittelt, der für die Berechnung herangezogen

Alternativ zur Angabe der Anzahl der im Haushalt lebenden Personen bzw. der Wohnfläche in Quadratmetern hat der Kunde die Möglichkeit, seine monatliche Abschlagszahlung anzugeben. In diesem Fall wird WECHSELSTROM anhand des angegebenen Tarifs und der Abschlagszahlung rückrechnen, wie viel Energie der Kunde voraussichtlich im aktuellen und somit folgenden Lieferjahr verbrauchen wird. Sofern der Tarif vom Kunden nicht angegeben wird, wird WECHSELSTROM die Preise des Grundversorgungstarifs für eine Vergleichsberechnung heranziehen.Ermittlung des geschätzten Jahresverbrauchs aus Lieferantenangaben:
Liegt die Verbrauchsprognose, die der örtliche Netzbetreiber für die Lieferstelle prognostiziert, deutlich höher, als die in b) ermittelte, kann der Lieferant den geschätzten Jahresverbrauch des Netzbetreibers für seine Abschlagszahlungen verwenden. In diesem Fall kann auch WECHSELSTROM die Prognose des Netzbetreibers zur Ermittlung der Provisionshöhe verwenden.

Ermittlung des erwarteten Grund- und Arbeitspreises aus Kundenangaben:
Den erwarteten Grund- und Arbeitspreis wird WECHSELSTROM in der Regel der letzten Jahresrechnung des Strom- bzw. Gaslieferanten entnehmen, wenn der Kunde diese an WECHSELSTROM übermittelt. Anderenfalls werden der erwartete Grund- und Arbeitspreis durch WECHSELSTROM beim Lieferanten recherchiert (s. 5f Ermittlung des erwarteten Grund- und Arbeitspreises aus Lieferantenangaben).
Ermittlung des erwarteten Grund- und Arbeitspreises aus Lieferantenangaben:
WECHSELSTROM verwendet das vom Lieferanten veröffentlichte, aktuelle Preisblatt für den vom Kunden übermittelten Tarif.
Vorzeitige Beendigung des Liefervertrags:
Wird der von WECHSELSTROM vermittelte Energieliefervertrag vorzeitig beendet, so dass der Kunde etwaige Vorteile, die an eine bestimmte Laufzeit des Vertrags gekoppelt sind, nicht erhält, behält WECHSELSTROM seinen Provisionsanspruch in der gemäß 5.a) – 5.f) im Zeitpunkt des Vertragsschlusses errechneten Höhe.

6. Vollmacht

Zur Durchführung der von WECHSELSTROM angebotenen Dienstleistung erteilt der Kunde WECHSELSTROM bzw. dessen Erfüllungsgehilfen eine dafür erforderliche Vollmacht. Diese umfasst insbesondere die Berechtigungen, im Namen des Kunden Energielieferverträge abzuschließen und zu kündigen sowie die in 3.a) genannten Berechtigungen.

7. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht
Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie WECHSELSTROM (Tronnier & Voß GbR, Am Plattenbusch 2, 51381 Leverkusen, Tel: 02171/7768990 , E-Mail: info@wechselstrom.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Folgen des Widerrufs
Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so
haben Sie uns einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem
Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich dieses Vertrags
unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im
Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

8. Mitwirkungspflichten des Kunden

WECHSELSTROM richtet sich bei der Auswahl neuer Energielieferverträge unter anderem nach den vom Kunden übermittelten Daten und Präferenzen. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit dieser Daten und der daraus resultierenden Entscheidungen ist der Kunde verantwortlich.

Falls der Kunde WECHSELSTROM zur Durchführung der in (1.b Vertragsgegenstand und 3. Leistungsbeschreibung) vorgestellten Dienstleistung beauftragt, ist er dafür verantwortlich, die nach einem durchgeführten Vertragswechsel erhaltene Lieferbestätigung des neuen Lieferanten sowie zugehörige Vertragsunterlagen unverzüglich auf Korrektheit zu prüfen. Sollte es dabei zu Fehlern bzw. Abweichungen gekommen sein, liegt es in der Verantwortung des Kunden, den Lieferanten/WECHSELSTROM unverzüglich darüber zu informieren.

Konkurrenzverbot
Während eines bestehenden Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und WECHSELSTROM verpflichtet sich der Kunde, keine ähnlichen Berater oder Vermittler mit einer Leistung zu beauftragen, die der von WECHSELSTROM entspricht.

Verstoß gegen Mitwirkungspflichten
WECHSELSTROM behält sich das Recht vor, jegliche Kosten, die WECHSELSTROM dadurch entstehen, dass der Kunde die Mitwirkungspflicht verletzt, diesem in Rechnung zu stellen.

Rücktritt
Bei Verstoß des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten seitens des Kunden behält sich WECHSELSTROM vor, von diesem Vertrag zurückzutreten.

9. Kündigung

Der Kunde kann den geschlossenen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle einer Kündigung sind noch ausstehende Rechnungen unverzüglich zu begleichen. Wurde als Zahlungsart das Lastschriftverfahren gewählt, werden ausstehende Rechnungsbeträge eingezogen.

WECHSELSTROM kann den geschlossenen Vertrag mit dem Kunden ebenfalls fristlos kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform. Im Falle einer Kündigung sind noch ausstehende Rechnungen unverzüglich zu begleichen. Wurde als Zahlungsart das Lastschriftverfahren gewählt, werden ausstehende Rechnungsbeträge eingezogen.

10. Haftung

WECHSELSTROM haftet nicht dafür, wenn der gewünschte Vertrag nicht zustande kommt, sofern WECHSELSTROM dies nicht zu verantworten hat (beispielsweise nicht erfüllte Bonitätsanforderungen des Lieferanten an den Kunden).Schadensersatzansprüche des Kunden an WECHSELSTROM oder jegliche Vertreter und
Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht unter folgende Ausnahmen fallen: Schadensersatzansprüche bzgl. Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von WECHSELSTROM, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen entstanden sind. Schadensersatzansprüche bezüglich wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind. Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.

11. Schlussbestimmungen

Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Auftraggebers entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.

Allgemeine Geschäftsbedingungen zur Dienstleistung THG-Quote

1. Allgemeine Bestimmungen

  1. Anbieter
    WECHSELSTROM ist die Geschäftsbezeichnung der Tronnier & Voß GbR (im Folgenden „WECHSELSTROM“ genannt), Am Plattenbusch 2, 51381 Leverkusen, Tel: 02171/7768990, E-Mail: info@wechselstrom.eu. Die Tronnier & Voß GbR ist inhabergeführt durch die Gesellschafter Markus Tronnier und Martin Voß.
  • Vertragsgegenstand
    WECHSELSTROM bietet die Dienstleistung zur jährlichen Organisation der Abwicklung des Treibhausgas-Quotenhandels (nach § 37a Abs. 6 BImSchG und 38. BImSchV, im Folgenden „THQ-Quote“) für Halter von reinen Batterieelektrofahrzeugen nach § 2 Abs. 2 der 38. BImSchV sowie Betreibern von nicht-öffentlichen Ladepunkten an (im Folgenden „Kunde“).
    Dazu tritt der Kunde das Recht zur Vermarktung der THG-Quote an WECHSELSTROM ab. WECHSELSTROM wiederum tritt dieses Recht an spezielle Dienstleister zur Abwicklung des Verkaufs ab.

WECHSELSTROM sammelt die benötigten Informationen und Unterlagen des Kunden ein und leitet diese an den zur Abwicklung des Verkaufs gewählten Dienstleister weiter.
Nach dem erfolgreichen Verkauf der THQ-Quote an quotenverpflichtete Unternehmen (im Folgenden „Abnehmer“) erhält WECHSELSTROM von den zum Verkauf beauftragten Dienstleistern eine Vergütung. Anschließend wird WECHSELSTROM die mit dem Kunden vereinbarte Vergütung (s. 4 a)) an den Kunden auszahlen.

  • Geltungsbereich
    Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt für die Geschäftsbeziehung zur jährlichen Organisation der Abwicklung des Treibhausgas-Quotenhandels zwischen WECHSELSTROM und dem Kunden in der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses gültigen Fassung. Entgegenstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen.
  • Angebot nur für Nutzer in Deutschland

WECHSELSTROM richtet sich an Personen und Unternehmen im deutschen Raum, d.h. mit Wohnsitz oder Geschäftssitz in Deutschland.

  • Nutzungsbedingungen
    Es besteht seitens des Kunden kein Anspruch auf die von WECHSELSTROM kostenfrei angebotenen Leistungen. Jeder Verstoß gegen diese allgemeinen Geschäftsbedingungen oder jede missbräuchliche Nutzung von Angeboten von WECHSELSTROM berechtigt WECHSELSTROM, dem Kunden das Nutzungsrecht an den von WECHSELSTROM kostenfrei auf der Website angebotenen Leistungen ohne vorherige Mitteilung zu entziehen.

2. Vertragsschluss

  1. Auftragserteilung und Rechteübertragung

Unter www.wechselstrom.eu steht dem Kunden ein Blankoauftragsformular zur Verfügung. Dieses Formular beinhaltet die Rechteabtretung zur Vermarktung der THG-Quote an WECHSELSTROM. Der Kunde erteilt WECHSELSTROM den Auftrag zur Organisation des Verkaufs der THG-Quote durch Zusendung der einer digitalisierten (eingescannt / abfotografiert) Version des vollständig ausgefüllten und unterschriebenen Auftrags- und Rechteabtretungsformulars. Zusätzlich übermittelt der Kunde eine gut leserliche, digitalisierte Version von der vollständigen Vorder- und Rückseite der Fahrzeugzulassung Teil 1 („Fahrzeugschein“). Eine postalische Zusendung der Dokumente ist ebenfalls möglich.

  • Zustandekommen des Vertrags

Im Anschluss an die Auftragserteilung prüft WECHSELSTROM den Auftrag und die Dokumente und bestätigt dem Kunden bei positiver Prüfung den Auftrag. Mit Erhalt der Auftragsbestätigung gilt der Vertrag als geschlossen.

Der Kunde hat keinen Anspruch auf den Abschluss des Vertrags. WECHSELSTROM ist berechtigt, den Auftrag des Kunden ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Die Rechteabtretung ist in diesem Fall unwirksam.

  • Laufzeit des Vertrags

Der mit WECHSELSTROM geschlossene Vertrag hat eine Erstlaufzeit bis zum Ablauf des 31.12. des zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses laufenden Kalenderjahres. Der Vertrag verlängert sich automatisch um ein weiteres Jahr, sofern er nicht von einer Vertragspartei wird.

  • Kündigung
    Der Kunde und WECHSELSTROM können den geschlossenen Vertrag mit einer Frist von 4 Wochen zum Jahresende kündigen. Die Kündigung bedarf der Textform.

Im Falle einer Kündigung sind noch ausstehende Rechnungen / Vergütungen unverzüglich unter Berücksichtigung von 4 b) zu begleichen.

 3. Leistungsbeschreibung

  1. Allgemein
    Die von WECHSELSTROM angebotene Dienstleistung besteht aus der jährlichen Organisation des Verkaufs der THG-Quote für den Kunden. Ziel ist es, möglichst hohe Erlöse durch den Verkauf zu erzielen.

WECHSELSTROM wird jährlich eine Überprüfung der verschiedenen Verkaufsdienstleister durchführen und den Verkauf der THG-Quote über einen oder mehrere Dienstleister abwickeln lassen.

  • Leistungserbringung durch Dritte

WECHSELSTROM ist berechtigt, jegliche Teile des Vertrags durch Dritte erfüllen zu lassen.

  • Leistungseinschränkung
    Der erzielbare Erlös ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Es handelt sich um einen offenen Markt, der kontinuierlichen Preisänderungen unterliegt. WECHSELSTROM kann daher nicht garantieren, dass der Verkauf der THG-Quote zum höchsten erzielbaren Erlös durchgeführt wird.
  • Höhere Gewalt

Risiken, die durch Leistungseinschränkungen aufgrund von höherer Gewalt (bspw. Streiks und Naturkatastrophen, gerichtliche oder behördliche Anordnungen) entstehen, werden nicht durch WECHSELSTROM übernommen, sondern verbleiben beim Kunden.

4. Vergütung an den Kunden

  1. Höhe der Vergütung

WECHSELSTROM wird 70% der erzielten Erlöse, jedoch maximal 255 € an den Kunden auszahlen. Hintergrund der Obergrenze von 255 € ist § 22 Nr. 3 EstG. Hiernach werden die gesamten Einkünfte aus diesen Leistungen steuerpflichtig, sobald der Betrag von 256€ im Kalenderjahr erreicht wird. Um ungewollte Steuerhinterziehung zu vermeiden, setzt WECHSELSTROM daher die Obergrenze von 255 € zur Vergütung an. Auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden kann die Obergrenze von 255 € aufgehoben werden.

  • Auszahlung der Vergütung

Die Auszahlung der Vergütung an den Kunden findet innerhalb eines Monats nach Erhalt der Vergütung durch den zum Verkauf beauftragen Dienstleister statt.

In der Regel dauert der Prozess zwischen Auftragserteilung und Auszahlung der Vergütung mehrere Wochen. Dies ist darin begründet, dass die THG-Quoten erst gesammelt und dann im Pool zum Verkauf freigegeben werden.

5. Exklusivität

  1. Mit der Beauftragung tritt der Kunde für die Fahrzeuge der übermittelten Zulassungsbescheinigung Teil 1 das Recht i.S.d. § 37a Abs. 6 BImSchG ab, die Erfüllung von Verpflichtungen gemäß § 37a BImSchG für Abnehmer übernehmen zu dürfen.
    Das Recht wird bis Ablauf des Kalenderjahres abgetreten. Verlängert sich der Vertrag nach 2.d) um ein Kalenderjahr, wird auch die Rechteabtretung um ein Kalenderjahr verlängert.
  2. Der Kunde versichert, dass er zur Abtretung des Rechts nach a) berechtigt ist. Er versichert weiter, dass er über dieses Recht verfügt und es an niemand anderen abgetreten hat sowie niemand anderen als WECHSELSTROM zur Organisation des THG-Quotenverkaufs beauftragt hat oder selbst Strommengen an die zuständigen Stellen gemeldet hat. Der Kunde verpflichtet sich, dies für den gesamten Zeitraum der Abtretung zu unterlassen.

6. Mitwirkungspflichten und Haftung des Kunden

  1. Der Kunde gewährleistet die Aktualität und Richtigkeit seiner Angaben. Der Kunde ist verpflichtet, WECHSELSTROM für die Durchführung des Vertrags notwendige Informationen mitzuteilen sowie WECHSELSTROM über Änderungen zu informieren.
  • Der Kunde muss eingetragener Halter des Fahrzeugs laut Zulassungsbescheinigung Teil 1 sein. WECHSELSTROM ist umgehend vom Kunden in Kenntnis zu setzen, wenn die Zulassung des Fahrzeugs erlischt, oder ein Halterwechsel durchgeführt wird.
  • Der Kunde bestätigt, dass es sich um ein rein elektrisch betriebenes Fahrzeug handelt. Fahrzeuge mit Verbrennungsmotoren wie auch sogenannte Plug-In-Hybride sind ausgeschlossen.
  • Verstoß gegen Mitwirkungspflichten

WECHSELSTROM behält sich das Recht vor, jegliche Kosten, die WECHSELSTROM dadurch entstehen, dass der Kunde die Mitwirkungspflicht verletzt, diesem in Rechnung zu stellen.

  • Rücktritt
    Bei Verstoß des Kunden gegen seine Mitwirkungspflichten oder sonstigem vertragswidrigen Verhalten seitens des Kunden behält sich WECHSELSTROM vor, von diesem Vertrag zurückzutreten.


7. Datenschutz

WECHSELSTROM erhebt, verarbeitet, speichert und übermittelt Daten ausschließlich in dem Umfang, der für die o.g. Leistungserbringung erforderlich ist. Es gilt die Datenschutzvereinbarung.

8. Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie WECHSELSTROM (Tronnier & Voß GbR, Am Plattenbusch 2, 51381 Leverkusen, Tel: 02171/7768990, E-Mail: info@wechselstrom.eu) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Fax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, wird WECHSELSTROM etwaige Aufträge an Dienstleister zur Abwicklung des Verkaufs der THG-Quote widerrufen.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, kann nicht sichergestellt werden, dass die erbrachte Dienstleistung teilweise oder vollständig rückabgewickelt werden kann. Anteilig an der erbrachten und nicht rückabzuwickelnden Dienstleistung ist WECHSELSTROM berechtigt ein Entgelt in Rechnung stellen.


9. Haftung

  1. WECHSELSTROM haftet nicht dafür, wenn der gewünschte Vertrag nicht zustande kommt, sofern WECHSELSTROM dies nicht zu verantworten hat.
  • Schadensersatzansprüche des Kunden an WECHSELSTROM oder jegliche Vertreter und
    Erfüllungsgehilfen sind ausgeschlossen, soweit sie nicht unter folgende Ausnahmen fallen:
    • Schadensersatzansprüche bzgl. Schäden, die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von WECHSELSTROM, gesetzlichen Vertretern und Erfüllungsgehilfen entstanden sind.
    • Schadensersatzansprüche bezüglich wesentlicher Vertragspflichten, d.h. Pflichten, deren Einhaltung für die Erreichung des Vertragsziels von besonderer Bedeutung sind.
    • Schadensersatzansprüche wegen Verletzung des Körpers, der Gesundheit oder des Lebens.

10. Schlussbestimmungen

Rechtswahl
Soweit nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen nach dem Heimatrecht des Auftraggebers entgegenstehen, gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts als vereinbart.