Wir organisieren den jährlichen Verkauf der THG-Quote für Ihr reines Elektrofahrzeug
Die Treibhausgasminderungsquote kurz THG-Quote ist ein Konzept, das der Gesetzgeber eingeführt hat, um die Verkehrswende voranzubringen. Ihre Investition in ein klimaschonendes E-Fahrzeug ohne direkten CO2-Ausstoß wird dadurch mit einer zusätzlichen Prämie gefördert. Da die Kosten von Mineralölunternehmen getragen werden, entsteht eine doppelte Lenkungswirkung.
Unser THG-Quoten Service für Sie
Fragen und Antworten zur THG-Quote
Was ist die THG-Quote?
Seit dem 01.01.2022 können Halter von rein batteriebetriebenen Elektrofahrzeugen mit den von Ihnen vermiedenen CO2-Emissionen Geld verdienen. Durch den Ankauf von THG-Quoten (Treibhausgasminderungsquote) können Unternehmen, die Kraftstoffe produzieren und die gesetzlich vorgegebene CO2-Reduktion nicht selbst erfüllen, Strafzahlungen entgehen. Durch den Ankauf von eingesparten CO2 schaffen Sie einen Ausgleich zu den von ihnen ausgestoßenen Klimagasen. Es entsteht eine doppelte Lenkungswirkung: Einerseits fallen bei den Mineralölunternehmen Kosten an, wodurch konventionelle Kraftstoffe teurer werden. Andererseits werden Elektrofahrzeuge prämiert, wodurch diese im Unterhalt günstiger werden.
Wie ist der Ablauf?
Sobald uns die benötigten Unterlagen vorliegen, organisieren wir den Verkauf in Kooperation mit spezialisierten Dienstleistern. Dazu wird unser Antrag beim Umweltbundesamt zur Zertifizierung eingereicht. Der Prozess kann bis zu 2 Monate in Anspruch nehmen. Nach dem positiven Prüfbescheid wird die THG-Quote an Abnehmer vermarktet und von diesen vergütet. Bis uns die Vergütungen erreichen planen wir mit weiteren rund 6 Wochen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Da wir Ihre Rechte zur Vermarktung der THG-Quote verkaufen, müssen Sie diese Rechte zuvor an uns abgetreten haben. Dazu benötigen wir das vollständig ausgefüllte Auftragsformular, welches Sie hier herunterladen können. Bitte beachten Sie, dass Sie selbst der Halter des Fahrzeugs sein müssen.
Zusätzlich benötigen wir eine gut leserliche Kopie Ihres vollständigen Fahrzeugscheines (Vorder- und Rückseite, der Rand darf nicht abgeschnitten sein).
Alle Dokumente können Sie uns gerne per E-Mail, Fax, oder per Post zukommen lassen.
Zusammengefasst benötigen wir:
– vollständig ausgefülltes und unterzeichnetes Auftragsformular des Fahrzeughalters
– Kopie von Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil 1 (Fahrzeugschein)
– per E-Mail, Fax oder Post
Welche Anforderungen muss mein E-Auto erfüllen
Um vom Verkauf der THG-Quote zu profitieren, benötigen Sie ein rein batteriebetriebenes Elektrofahrzeug. Zugelassen sind E-PKW, E-Roller ab 45 km/h sowie E-Nutzfahrzeuge bis 3,5t, E-Busse und E-LKW.
Plug-In-Hybride sind von der Regelung ausgenommen. Die THG-Quote darf nur einmal jährlich verkauft werden. Bereits vermarktete E-Autos können nicht erneut eingereicht werden.
Wann erhalte ich meine Prämie?
Die Prämie erhalten Sie spätestens einen Monat, nachdem wir die Erlöse aus dem Verkauf erhalten haben. Da im Zertifizierungs- und Verkaufsprozess mehrere Akteure beteiligt sind (unter anderem das UmweltbundesAMT), dauert der gesamte Prozess ca. 3 Monate.
Gibt es eine Anmeldefrist für die THG-Quote?
Theoretisch lässt sich der Verkauf der Prämie noch bis zum 31.12. des laufenden Jahres durchführen. Aufgrund verschiedener Fristen (Widerrufsfrist, Prüfungsfrist des Umweltbundesamtes) können wir den Erfolg bei Auftragseingängen nach dem 01.11. für das laufende Jahr jedoch nicht garantieren. Rückwirkende Auszahlungen für vergangene Jahre sind nicht möglich.
Was geschieht, wenn ich meine THG-Quote nicht verkaufe?
Wenn Sie Ihre THG-Quote bis Ablauf der Frist nicht verkauft haben, wird der Staat Ihre THG-Quote vermarkten. Der Erlös geht dann nicht an Sie, sondern fließt in den Staatshaushalt ein.